Verkehrswert

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, je nach Zustand und Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes, bei dessen Veräußerung mit größter Wahscheinlichkeit zu erzielen ist.

Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen können, zu berücksichtigen.

Persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht.

Bei der Emittlung des Verkehrswertes wird das zu bewertende Wirtschaftsgut so betrachtet, als wäre es vom Gesamtobjekt losgelöst, unabhängig davon, ob diese Lösung tatsächlich gegeben ist oder nicht.

Der Verkehrswert setzt im Gegensatz zum (Fortführungs-) Zeitwert keinen funktionierenden Betrieb voraus — vielmehr wird von der „Zerschlagung“ des Betriebes ausgegangen.

Da der Verkehrswert von Angebot und Nachfrage bestimmt wird, stellt er einen Marktwert oder Marktpreis dar.

Ist kein Markt vorhanden, ist auch kein Verkehrswert vorhanden!